Unsere Philosophie

Gute Beratung erfordert übergreifendes denken und den Mut, sich von Ideen zu trennen, die vielleicht gut, aber nicht gut genug sind.
PDF Drucken E-Mail

Bei privater Nutzung mehrerer betrieblicher Fahrzeuge durch ausschließlich eine Person ist die 1 %-Regel für jedes Fahrzeug anzuwenden

Für die Bewertung der privaten Nutzung eines betrieblichen Kfz stehen dem Unternehmer zwei Methoden zur Verfügung, nämlich die Führung eines Fahrtenbuchs oder die sogenannte 1 %-Regel. Hat ein Unternehmer mehrere Fahrzeuge im Betriebsvermögen, die er alle und ausschließlich allein ohne Führung eines Fahrtenbuchs auch privat nutzt, ist die 1 %-Regel fahrzeugbezogen, also mehrfach anzuwenden. Dies kann teuer werden, wie folgendes Beispiel zeigt:
Ein Unternehmensberater hielt durchgängig zwei, teilweise sogar drei Kfz in seinem Betriebsvermögen, die ausschließlich er auch privat nutzte. Ein Fahrtenbuch führte er nicht. In seiner Einkommensteuererklärung ermittelte er den privaten Nutzungsanteil für nur ein Fahrzeug. Nach einer Außenprüfung änderte das Finanzamt die Einkommensteuerbescheide und setzte für alle Fahrzeuge private Nutzungsanteile nach der 1 %-Regel an. Der Unternehmensberater wehrte sich erfolglos gegen das Finanzamt und musste für jedes Kfz für jeden Kalendermonat 1 % des inländischen Listenpreises zuzüglich der Kosten für Sonderausstattungen einschließlich der Umsatzsteuer als privaten Nutzungsanteil ansetzen.
(Quelle: Urteil des Bundesfinanzhofs )
Hinweis: Die bisherige Vereinfachungsregel, dass in solchen Fällen die private Nutzung nur für das teuerste Fahrzeug anzusetzen war, ist damit entfallen.

 

Aktuelle Themen

Aktuelles

Kontaktieren Sie uns

Bottom PromotionDipl.-Kfm. Steuerberater Heiko Kühnst
Neuwerkstraße 47a
99084 Erfurt

E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! Sie müssen JavaScript aktivieren, damit Sie sie sehen können.

Telefon: +49 (0)361 - 550 70 60
Telefax: +49 (0)361 - 550 70 69

Live tracking and statistics