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Grundstück nur bei tatsächlicher Überlassung an Betriebsgesellschaft notwendiges BetriebsvermögenHerr A war Gesellschafter der A & B GbR, die zu 100 % an einer GmbH beteiligt war. Die GbR hatte verschiedene Grundstücke, Gebäude und Maschinen an die GmbH verpachtet. Es lag daher eine sog. Betriebsaufspaltung vor. A kaufte ein unbebautes Grundstück, das direkt neben einem an die GmbH verpachteten Grundstück lag, ohne es der GmbH zur Nutzung zu überlassen. Das Finanzamt ordnete es dem Sonderbetriebsvermögen des A in der GbR zu und erfasste den späteren Gewinn aus dem Verkauf als gewerblichen Gewinn. A meinte hingegen, das Grundstück sei sein Privatvermögen gewesen und der Gewinn nicht steuerpflichtig.
Der Bundesfinanzhof gab dem A Recht, weil das Grundstück weder der GmbH überlassen, noch im Interesse der GmbH angeschafft worden war.
BFH, Urt. v. 17.12.2008, IV R 65/07, BFH/NV 2009, S. 645
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