Unsere Philosophie

Gute Beratung erfordert übergreifendes denken und den Mut, sich von Ideen zu trennen, die vielleicht gut, aber nicht gut genug sind.
PDF Drucken E-Mail

Zinsen zur Finanzierung von Lebensversicherungsbeiträgen können Werbungskosten sein

Der Eigentümer einer vermieteten Immobilie hatte zur Finanzierung der Anschaffungskosten eine Kapitallebensversicherung abgeschlossen. Die laufenden Lebensversicherungsbeiträge finanzierte er aus einem zu diesem Zweck aufgenommenen Darlehen. Dafür zu zahlende Zinsen machte er bei seinen Einkünften aus Vermietung und Verpachtung als Werbungskosten geltend.
Der Bundesfinanzhof sieht die Finanzierung der Anschaffungskosten von Vermietungsobjekten über Kapitallebensversicherungen als Bestandteil eines einheitlichen Gesamtkonzepts an. Die Versicherungsprämien selbst sind nicht als Werbungskosten berücksichtigungsfähig, sie dienen der Tilgung der Anschaffungs- oder Herstellungskosten. Anders verhält es sich mit entstehenden Schuldzinsen. Sie dienen der Finanzierung der entstandenen Anschaffungs- oder Herstellungskosten. Damit handelt es sich um Schuldzinsen, die durch die Absicht, Einkünfte zu erzielen, veranlasst sind. Sie sind als Werbungskosten abzugsfähig.

BFH, Urt. v. 25.2.2009, IX R 62/07

 

Aktuelle Themen

Aktuelles

Kontaktieren Sie uns

Bottom PromotionDipl.-Kfm. Steuerberater Heiko Kühnst
Neuwerkstraße 47a
99084 Erfurt

E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! Sie müssen JavaScript aktivieren, damit Sie sie sehen können.

Telefon: +49 (0)361 - 550 70 60
Telefax: +49 (0)361 - 550 70 69

Live tracking and statistics