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Kein unmittelbares Rückforderungsrecht des Finanzamts gegenüber der Bank eines Steuerzahlers

Das Finanzamt hatte einem Steuerzahler irrtümlich einen Steuererstattungsbetrag auf sein Bankkonto überwiesen. Eine Abtretungsanzeige blieb unberücksichtigt. Da die Bank den eingegangenen Betrag an den Insolvenzverwalter ihres Kunden auszahlte, blieb die spätere Rückforderung des Finanzamts bei der Bank erfolglos. Auch der anschließende Versuch, den Rückforderungsanspruch gerichtlich zu erstreiten, scheiterte.
Hierzu hat der Bundesfinanzhof  entschieden, dass Schuldner des Rückzahlungsanspruchs derjenige ist, zu dessen Gunsten die Zahlung geleistet wurde. Dies ist in der Regel der Steuerzahler. Die Bank ist zwar Empfänger des Geldbetrags, aber nur als Zahlstelle und nicht als berechtigter Empfänger.

 

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